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Fünf-Punkteplan der NPD zur
Ausländerheimführung |
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Fünf-Punkteplan der NPD zur Ausländerheimführung statt „5-Punkte-Integrationsprogramm“ Die CSU fordert derzeit ein Fünf-Punkte- Integrationsprogramm und will damit die Einbürgerung hier lebender Ausländer und gleichzeitig weiteren Zuzug fördern. Wir Nationaldemokraten stellen hierzu fest, daß Integration der hier lebenden Ausländer weder im Interesse des Deutschen Volkes noch im Interesse der hier lebenden Ausländer ist. Es ist vermessen, Ausländer zwangsgermanisieren zu wollen, statt diesen durch Förderung ihrer Sprache, Kultur und Eigenart die Heimkehr in ihre angestammten Länder zu ermöglichen. Folgerichtig stellen wir für die öffentliche Debatte die prägnanten fünf Punkte unseres Ausländerheimführungsprogrammes dar: Statt
Zuwanderung - Ausländerrückführung
![]() Die NPD fordert ein Gesetz zur Rückführung der Ausländer in ihre Heimatländer. Sie hat zur konkreten Umsetzung bereits im September 2001 einen 5-Punkte-Plan vorgelegt. 1. Schaffung eines Nationalen Arbeitsplatzsicherungsgesetzes welches sicherstellt, daß Arbeitsämter und Arbeitsvermittlungsstellen nur dann Arbeit für eine begrenzte Zeit an Ausländer vergeben dürfen, wenn keine gleichqualifizierten deutschen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. 2. Sofortige Ausgliederung der in Deutschland lebenden und beschäftigten Ausländer aus dem deutschen Sozial- und Rentenversicherungssystem. Nationaldemokratische Sozialpolitik fühlt sich den sozial Schwachen unseres Volkes verpflichtet. Wer keine Ansprüche aus dem deutschen Sozial- und Rentenversicherungssystem ableiten kann, hat auch keinen Grund, sich ohne Arbeit in Deutschland aufzuhalten. Eventuelle Auszahlungsansprüche ermöglichen den Ausländern den Aufbau einer eigenen Existenz in ihrem Heimatland und bewahren das deutsche Sozialversicherungssystem vor unkalkulierbaren Folgekosten. Es ist zudem nicht mehr finanzierbar, daß im Ausland lebende Angehörige mit in der Familienkrankenversicherung eines hier lebenden Ausländers kostenlos mitversichert sind. Der Grundsatz: Deutsches Geld für deutsche Aufgaben findet auch hier seine Bestimmung. 3. Strikte Anwendung eines Ausländergesetzes zur Aufenthaltsbeschränkung Ausländische Gäste, Touristen, Studenten, Auszubildende u. ä. sind uns selbstverständlich willkommen, doch Ausländer ohne Arbeitserlaubnis oder Sonderaufenthaltsgenehmigung haben Deutschland nach längstens dreimonatigem Aufenthalt unverzüglich zu verlassen. Notwendige Gesetze haben eine praktikable Abschiebung zu regeln, welche zudem die Betreffenden an den Kosten zu beteiligen hat. 4. Ausländer dürfen kein Eigentum an Grund und Boden in Deutschland erwerben Grund und Boden sind Eigentum des Deutschen Volkes. Ausländer haben aus diesem Grund nicht die Möglichkeit, Eigentümer von Grundstücken in Deutschland zu werden. Miet- und Pachtverhältnisse sind davon ausgenommen. Eventuell bestehende Besitzverhältnisse sind aufzulösen oder rückzuübertragen. Ein gesondertes Gesetz regelt die Einzelheiten, Entschädigungen und Ausnahmebestimmungen. 5. Ersatzlose Streichung des einklagbaren Rechtes auf Asyl Wir Nationaldemokraten fordern die ersatzlose Streichung des sogenannten "Asylrechtsparagraphen" Art. 16a Grundgesetz. Das weltweit einzigartige, einklagbare Recht auf Asyl hat nicht nur zu einem unvorstellbaren Ausmaß geführt, sondern auch zu einer Belastung der Staatsausgaben in Milliardenhöhe. Ferner hat ein Gesetz die Abschiebung krimineller Ausländer zu regeln. Die Feststellung, daß im Heimatland eines Asylbewerbers strengere Strafen als in Deutschland gelten, darf der Abschiebung nicht grundsätzlich im Wege stehen. |
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| 14.04.2006 |
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